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28. Januar 2022 Kommentieren

{„type“:“Feature“,“properties“:{„fid“:81,“Nummer“:“070″,“Typ_kurz“:“VOF“,“Typ_lang“:“Vorfahrtsregelung ändern“,“Zustand“:“Die Vorfahrtsregelung ist nicht eindeutig.“,“Beschreibung“:“Bevorrechtigung des straßenbegleitenden Radweges.“,“Begründung“:“Straßenbegleitende Radwege (an höher klassifizierten Straßen) sind gegenüber zu bevorrechtigen, sofern sie nicht mehr als fünf Meter abgesetzt geführt werden. Die Bevorrechtigung reduziert Zeitverluste und macht Radfahren attraktiver.“,“Sonstiges“:null,“Foto 1″:“https:\/\/rv-k.de\/MKK\/Radverkehrskonzept\/Abstimmung\/Fotos\/226.png“,“Foto 2″:“https:\/\/rv-k.de\/MKK\/Radverkehrskonzept\/Abstimmung\/Fotos\/227.png“,“Musterlösung 1″:null,“Musterlösung 2″:null,“Musterlösung 3″:null,“Notiz intern“:null},“geometry“:{„type“:“Point“,“coordinates“:[9.107255023398689530722549534402787685394287109375,50.1940195360661363110921229235827922821044921875]}}

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