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28. Januar 2022 Kommentieren

{„type“:“Feature“,“properties“:{„fid“:179,“Nummer“:“164″,“Typ_kurz“:“VVF“,“Typ_lang“:“VZ 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) für Radverkehr freigeben“,“Zustand“:“Die Beschilderung mit Verkehrszeichen 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ schließt den Radverkehr aus.“,“Beschreibung“:“Ersetzen durch Zeichen 260 „Verbot für Kfz“ oder Ergänzung des Zusatzzeichens 1022-10 „Radverkehr frei“.“,“Begründung“:“Die Verbindung ist Teil des Radverkehrsnetzes. Nicht ortskundige Radfahrende werden abgehalten die Radverbindung zu nutzen. Eine durchgehend korrekte Beschilderung führt generell zu einer höheren Regelakzeptanz.“,“Sonstiges“:null,“Foto 1″:“https:\/\/rv-k.de\/MKK\/Radverkehrskonzept\/Abstimmung\/Fotos\/515.png“,“Foto 2″:null,“Musterlösung 1″:“https:\/\/rv-k.de\/Musterloesungen\/VVS_01.pdf“,“Musterlösung 2″:null,“Musterlösung 3″:null,“Notiz intern“:null},“geometry“:{„type“:“Point“,“coordinates“:[9.6669548825797164681716822087764739990234375,50.31472555776787913828229648061096668243408203125]}}

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