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28. Januar 2022 Kommentieren

{„type“:“Feature“,“properties“:{„fid“:111,“Nummer“:“100″,“Typ_kurz“:“VVF“,“Typ_lang“:“VZ 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) für Radverkehr freigeben“,“Zustand“:“Die Beschilderung mit Verkehrszeichen 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ schließt den Radverkehr aus.“,“Beschreibung“:“Ersetzen durch Zeichen 260 „Verbot für Kfz“ oder Ergänzung des Zusatzzeichens 1022-10 „Radverkehr frei“.“,“Begründung“:“Die Verbindung ist Teil des Radverkehrsnetzes. Nicht ortskundige Radfahrende werden abgehalten die Radverbindung zu nutzen. Eine durchgehend korrekte Beschilderung führt generell zu einer höheren Regelakzeptanz.“,“Sonstiges“:null,“Foto 1″:“https:\/\/rv-k.de\/MKK\/Radverkehrskonzept\/Abstimmung\/Fotos\/340.png“,“Foto 2″:null,“Musterlösung 1″:“https:\/\/rv-k.de\/Musterloesungen\/VVS_01.pdf“,“Musterlösung 2″:null,“Musterlösung 3″:null,“Notiz intern“:null},“geometry“:{„type“:“Point“,“coordinates“:[9.27468332859222499564566533081233501434326171875,50.32478108052652032711193896830081939697265625]}}

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