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28. Januar 2022 2 Kommentare

{„type“:“Feature“,“properties“:{„fid“:106,“Nummer“:“095″,“Typ_kurz“:“VVF“,“Typ_lang“:“VZ 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) für Radverkehr freigeben“,“Zustand“:“Die Beschilderung mit Verkehrszeichen 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ schließt den Radverkehr aus.“,“Beschreibung“:“Ersetzen durch Zeichen 260 „Verbot für Kfz“ oder Ergänzung des Zusatzzeichens 1022-10 „Radverkehr frei“.“,“Begründung“:“Die Verbindung ist Teil des Radverkehrsnetzes. Nicht ortskundige Radfahrende werden abgehalten die Radverbindung zu nutzen. Eine durchgehend korrekte Beschilderung führt generell zu einer höheren Regelakzeptanz.“,“Sonstiges“:null,“Foto 1″:“https:\/\/rv-k.de\/MKK\/Radverkehrskonzept\/Abstimmung\/Fotos\/328.png“,“Foto 2″:null,“Musterlösung 1″:“https:\/\/rv-k.de\/Musterloesungen\/VVS_01.pdf“,“Musterlösung 2″:null,“Musterlösung 3″:null,“Notiz intern“:null},“geometry“:{„type“:“Point“,“coordinates“:[9.266701387156995650684621068648993968963623046875,50.28852370658575665629541617818176746368408203125]}}

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2 Kommentare

  1. Brain1966

    Da wäre ich auch so lang gefahren mit dem Rad durch das kleine Wegeschild. Austausch Kostet Geld ohne direkt spürbaren Nutzen

  2. Anonymous

    Um welches Verkerszeichen Handel es sich?
    War sicher vor zwei Jahren noch neu, sonst hätte natürlicht sofort ein Austausch nach der Verkersschau
    stadt gefunden

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