{„type“:“Feature“,“properties“:{„fid“:72,“Nummer“:“065″,“Typ_kurz“:“DPO“,“Typ_lang“:“Einbauten (Poller, Umlaufsperre etc.) optimieren“,“Zustand“:“An der betrachteten Stelle befinden sich für den Radverkehr hinderliche Umlaufsperren.“,“Beschreibung“:“Umlaufsperren gemäß Musterlösung anpassen (Bodenmarkierung, Reflektoren, keine Überlappung, Mindestabstand 2,50 m).“,“Begründung“:“Nicht den Regelwerken entsprechende Umlaufsperren behindern Radfahrende teilweise erheblich und stellen eine Unfallgefahr dar. Fahrräder mit Anhängern oder Lastenfahrräder können Umlaufsperren häufig nicht passieren. Umlaufsperren sind nur zulässig, wenn der angestrebte Zweck mit anderen Mitteln nicht erreichbar ist.“,“Sonstiges“:null,“Foto 1″:“https:\/\/rv-k.de\/MKK\/Radverkehrskonzept\/Abstimmung\/Fotos\/204.png“,“Foto 2″:null,“Musterlösung 1″:null,“Musterlösung 2″:“https:\/\/rv-k.de\/Musterloesungen\/DPE_04.pdf“,“Musterlösung 3″:null,“Notiz intern“:null},“geometry“:{„type“:“Point“,“coordinates“:[9.0304428420257085718958478537388145923614501953125,50.17830862587029372434699325822293758392333984375]}}
Die Umlaufsperren werden auch regelmäßig von der Stadt Langenselbold entfernt. Somit kommt es oft zu Konflikten zwischenden querenden Fahrzeugen und Radfahrenden. Es fehlen hier für den Autoverkehr die Hinweisschilder für querende Radfahrer.
Die Umlaufsperren sollten entfernt und stattdessen die Autos durch Fahrbahnschwellen zum Bremsen gezwungen werden.