{„type“:“Feature“,“properties“:{„fid“:41,“Nummer“:“036″,“Typ_kurz“:“SON“,“Typ_lang“:“Sonstiges“,“Zustand“:“Die Beschilderung mit Verkehrszeichen 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ schließt den Radverkehr aus. An der betrachteten Stelle befindet sich zudem eine für den Radverkehr hinderliche Schranke. „,“Beschreibung“:“Das Zeichen soll durch Vz 260 „Verbot für Kfz“ ersetzt oder durch das Zusatzzeichen 1022-10 „Radverkehr frei“ ergänzt werden. Attraktive und sichere Vorbeifahrmöglichkeit an Schranke für den Radverkehr schaffen.“,“Begründung“:“Einbauten jeglicher Art, wie Schranken, behindern Radfahrende teilweise erheblich und stellen eine Sturzgefahr dar. Fahrräder mit Anhängern oder Lastenfahrräder können Schranken häufig nicht passieren.“,“Sonstiges“:null,“Foto 1″:“https:\/\/rv-k.de\/MKK\/Radverkehrskonzept\/Abstimmung\/Fotos\/118.png“,“Foto 2″:“https:\/\/rv-k.de\/MKK\/Radverkehrskonzept\/Abstimmung\/Fotos\/119.png“,“Musterlösung 1″:null,“Musterlösung 2″:null,“Musterlösung 3″:null,“Notiz intern“:null},“geometry“:{„type“:“Point“,“coordinates“:[8.94092978706925833876084652729332447052001953125,50.24356131933881641771222348324954509735107421875]}}
In Hammersbach wurden bereits Schranken mit einer Durchfahrt für Rollstuhl und Fahrradfahrer errichtet. Dies wäre auch an dieser Stelle eine sinnvolle Alternative.